Osteopathie vor dem Gesetz
In Deutschland ist die Osteopathie heute eine eigenständige Heilmethode, jedoch kein anerkannter Beruf. Um die osteopathischen Techniken juristisch einwandfrei anwenden zu dürfen, bedarf es für alle, die nicht schon eine Zulassung als Arzt haben, einer zusätzlichen Ausbildung und Niederlassung als Heilpraktiker. Dies schließt auch in erster Instanz die Behandlung von Infektionserkrankungen und Tumorerkrankungen durch den Osteopathen in Deutschland aus – anders als in den USA, wo Osteopathen als eigener Berufsstand den Ärzten gleichgestellt sind. Logische Ursache sind die unterschiedlichen Ausbildungssysteme: In Europa ist die Ausbildung ausschließlich auf die Stärke der Osteopathie, die Untersuchung und Therapie von Funktionserkrankungen, ausgerichtet.