Die Kosten:
Die Untersuchungsinhalte sowie der Beratungsaufwand werden nach GebüH (also der Heilpraktikergebührenordnung) abgerechnet und sind damit erstattungsfähig bzw. bezuschussungsfähig. Lediglich zeitaufwändige Meetings gehen nach Absprache uneingeschränkt auf Ihr Budget.
Weil die Abrechnung nach der GebüH vorsieht, dass sich Preis und Zeitaufwand des Termins nach den tagesaktuellen Beschwerden richten, darf ich keine Pauschalen bezüglich Zeit und Preis anbieten. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die meisten Erstuntersuchungen ca. 60 Minuten in Anspruch nahmen und die Folgebehandlungsdauer meist zwischen 30 und 60 Minuten schwankt. Bei diesen Berechnungen ergaben sich durchschnittliche Kosten von ca. 18 Euro pro 10 Minuten.
Wichtig für gesetzlich Versicherte und privat Zusatzversicherte:
Ob und in welcher Höhe Ihre gesetzliche Krankenkasse aktuell Osteopathie bezuschusst, können Sie einsehen unter:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Versicherungen nur dann Osteopathietermine bezuschussen, wenn Sie mit der Rechnung eine ärztliche Empfehlung (als private Verordnung möglich) für „Osteopathie“ vorlegen können. Diese muss vor den Behandlungsterminen ausgestellt werden. Sollten Sie nicht auf diese Bezuschussung angewiesen sein, so brauchen Sie keine ärztliche Verordnung im Vorfeld eines Termins bei mir.
Viele private Zusatzversicherungen enthalten Erstattungen der Heilpraktiker-Leistungen (oft ca. 80%), auch wenn der Tarif sonst nur für stationäre Dienstleistungen gilt. Prüfen Sie Ihren Vertrag, es lohnt sich vielleicht. Bitte beachten Sie, dass einige, wenige private Zusatzversicherungen nur dann Osteopathietermine bezuschussen, wenn Sie mit der Rechnung eine private Verordnung für „Heilpraktiker-Behandlungen“ vorlegen können.
Wichtig für Privat- und Beihilfeversicherte:
Je nach Vertrag erstatten die privaten Versicherungen rund 80-100% der Heilpraktiker-/ Osteopathieleistungen. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie hierfür nicht. Achtung: Die Beihilfe HH erstattet seit April 2020 keine Heilpraktikerleistungen mehr!